Abmeldung von der Kita
Abmeldung von der Kita
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Abmeldung einer Krippen oder Kindergarten betreuung
An wen muss ich mich wenden?
Frau Heike Busch
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Frau Marina Köther
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Zuständige Stelle
Fachbereich 30
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Welche Unterlagen werden benötigt?
Siehe Dokumente
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Sozial Staffeltabelle
Welche Fristen muss ich beachten?
14 oder Letzentag eines Kalendermonats möglich
Abmeldungen sind spätstents einen Monat vor dem Tag des Auscheidens vorzunehmen.
Rechtsgrundlage
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§ 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
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§ 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
-
Satzung der jeweiligen KiTa bzw. des Trägers
Amt/Fachbereich
Fachbereich 30
Urheber
Gemeinde Lehre
Hinweise / Besonderheiten
Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist die Benutzung Gebühr bis zum nächstmöglichen abmelde Termin zu entrichten