Abmeldung Kitabetreuung
Abmeldung Kitabetreuung
Leistungsbeschreibung
Abmeldung von der Krippen- oder Kindergartenbetreuung
An wen muss ich mich wenden?
Frau Heike Busch
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Frau Marina Köther
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Zuständige Stelle
Fachbereich 30
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Welche Unterlagen werden benötigt?
siehe Abmeldeformular unter Dokumente
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Sozial Staffeltabelle
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist zum 14. oder zum Monatsletzten eines Kalendermonats möglich.
Die Abmeldung ist spätestens einen Monat vor dem Tag des Auscheidens vorzunehmen.
Rechtsgrundlage
-
§ 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
-
§ 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
-
Satzung der jeweiligen KiTa bzw. des Trägers
Amt/Fachbereich
Fachbereich 30
Urheber
Gemeinde Lehre
Hinweise / Besonderheiten
Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist die Gebühr bis zum nächstmöglichen Abmeldetermin zu entrichten.