Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern
Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern
Die Ummeldung eines Tagespflegekindes in der Gemeinde Lehre erfolgt mittels des Formulars „Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern“. Dieses Formular dient dazu, Änderungen wie einen Wechsel der Tagespflegeperson, eine Änderung der Betreuungszeiten oder des Betreuungsortes zu dokumentieren.
Leistungsbeschreibung
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
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Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
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Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Frau Marina Köther
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Frau Heike Busch
Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen
Marktstraße 10
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausgefülltes Dokument (siehe Dokument) „Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern“
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Ummeldung sollte möglichst frühzeitig vor dem geplanten Änderungszeitpunkt erfolgen, idealerweise mindestens vier Wochen im Voraus. Dies ermöglicht eine reibungslose Anpassung der Betreuungsvereinbarungen und -bedingungen.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 30