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Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern


Die Ummeldung eines Tagespflegekindes in der Gemeinde Lehre erfolgt mittels des Formulars „Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern“. Dieses Formular dient dazu, Änderungen wie einen Wechsel der Tagespflegeperson, eine Änderung der Betreuungszeiten oder des Betreuungsortes zu dokumentieren.

Leistungsbeschreibung

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Frau Marina Köther

Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen

Marktstraße 10



Frau Heike Busch

Soziales
Kindertagesstätten- und Krippenbetreuung, Schulen

Marktstraße 10

 

 

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ausgefülltes Dokument (siehe Dokument) „Anhang zur Ummeldung von Tagespflegekindern“

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Ummeldung sollte möglichst frühzeitig vor dem geplanten Änderungszeitpunkt erfolgen, idealerweise mindestens vier Wochen im Voraus. Dies ermöglicht eine reibungslose Anpassung der Betreuungsvereinbarungen und -bedingungen.

Fachbereich 30