Antrag auf Außerbetriebsetzung
Antrag auf Außerbetriebsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenDie Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bedeutet, dass das Fahrzeug abgemeldet wird und nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Dies betrifft auch Anhänger. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Zuständige Stelle
Information Gemeinde Lehre
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kennzeichenschilder
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Gegebenenfalls Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung, insbesondere wenn das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bürgermeister & Öffentlichkeitsarbeit