Antrag auf Außerbetriebsetzung
Antrag auf Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bedeutet, dass das Fahrzeug abgemeldet wird und nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Dies betrifft auch Anhänger. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Zuständige Stelle
Information Gemeinde Lehre
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Kennzeichenschilder
-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
-
Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
-
Gegebenenfalls Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung, insbesondere wenn das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bürgermeister & Öffentlichkeitsarbeit