Antrag auf Außerbetriebsetzung
Antrag auf Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bedeutet, dass das Fahrzeug abgemeldet wird und nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Dies betrifft auch Anhänger. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Die Gemeinde Lehre bietet einen Service für Bürgerinnen und Bürger zur Erledigung von KFZ- Angelegenheiten beim Straßenverkehrsamt Helmstedt an.
Jeden Mittwoch werden die KFZ-Angelegenheiten dort vor Ort durch die Gemeinde Lehre erledigt. Die dafür notwendigen Unterlagen können jeweils von Donnerstag bis Dienstag zu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Information abgegeben werden. Die erforderlichen Formulare liegen in der Information im Rathaus bereit oder stehen im unteren Bereich zum Download zur Verfügung.
Die Gemeinde Lehre hat aufgrund der hohen Auslastung des Straßenverkehrsamts in Helmstedt die Vorgabe erhalten, nur maximal 13 Fälle pro Botengang am Mittwoch anzunehmen. Eine vorherige Terminvereinbarung im KFZ-Melde-Service der Gemeinde telefonisch unter 05308 699-0 ist daher unbedingt notwendig.
Oder nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung
Des Weiteren müssen Schilder, bedruckt mit dem reservierten Wunschkennzeichen, zum Termin mitgebracht werden. Auf die Einschränkungen dieser Vorgaben haben wir leider keinen Einfluss und bitten bei der Planung um Beachtung und Verständnis.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
oder für den Service für KFZ-Angelegheiten der Gemeinde Lehre:
Gemeinde Lehre
-Information-
Marktstraße 10, 38165 Lehre
Telefon: 05308 699-0
Zuständige Stelle
Information Gemeinde Lehre
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Kennzeichenschilder
-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
-
Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
-
Gegebenenfalls Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung, insbesondere wenn das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
- Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bürgermeister & Öffentlichkeitsarbeit