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Antrag auf Außerbetriebsetzung


Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bedeutet, dass das Fahrzeug abgemeldet wird und nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Dies betrifft auch Anhänger. Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Information Gemeinde Lehre

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Kennzeichenschilder

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters

  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

  • Gegebenenfalls Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung, insbesondere wenn das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird

Fachbereich Bürgermeister & Öffentlichkeitsarbeit