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Antrag auf Zulassung


Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erstmals im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchten, müssen Sie es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und ein Kennzeichen.

Für die Zulassung benötigen Sie in der Regel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • COC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) bei Neufahrzeugen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) bei Gebrauchtfahrzeugen

  • Vollmacht und Ausweiskopie, falls Sie sich vertreten lassen

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