Antrag zur Durchführung eines Festumzuges
Antrag zur Durchführung eines Festumzuges
Wenn Sie für Ihren Festumzug öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Gehwege oder Parkplätze) nutzen oder temporäre Haltverbote einrichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 29 StVOund gegebenfalls eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO. Diese wird vom Ordnungsamt der Gemeinde Lehre erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Lehre
-Ordnungsamt-
Marktstraße 10, 38165 Lehre
Telefon: 05308 699-38
ordnungsamt@gemeinde-lehre.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 50