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Antrag zur Durchführung eines Festumzuges


Wenn Sie für Ihren Festumzug öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Gehwege oder Parkplätze) nutzen oder temporäre Haltverbote einrichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß  § 29 StVOund gegebenfalls eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO. Diese wird vom Ordnungsamt der Gemeinde Lehre erteilt.

Gemeinde Lehre

-Ordnungsamt-

Marktstraße 10, 38165 Lehre
Telefon: 05308 699-38
ordnungsamt@gemeinde-lehre.de

www.lehre.de

Fachbereich 50