Antrag auf Anordnung einer Erulaubnis zur Druchführung eines Umzuges
Antrag auf Anordnung einer Erulaubnis zur Druchführung eines Umzuges
Wenn Sie für Ihren Umzug öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Gehwege oder Parkplätze) nutzen oder temporäre Haltverbote einrichten möchten, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO. Diese wird vom Ordnungsamt der Gemeinde Lehre erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Lehre – Ordnungsamt
📍 Rathausplatz 1, 38165 Lehre
📞 Telefon: 05308 699-0
📧 E-Mail: rathaus@gemeinde-lehre.de
🌐 Website: www.lehre.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 50