Antrag auf Anordnung einer Erulaubnis zur Druchführung eines Umzuges
Antrag auf Anordnung einer Erulaubnis zur Druchführung eines Umzuges
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie für Ihren Umzug öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Gehwege oder Parkplätze) nutzen oder temporäre Haltverbote einrichten möchten, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO. Diese wird vom Ordnungsamt der Gemeinde Lehre erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Lehre – Ordnungsamt
📍 Rathausplatz 1, 38165 Lehre
📞 Telefon: 05308 699-0
📧 E-Mail: rathaus@gemeinde-lehre.de
🌐 Website: www.lehre.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 50