Antrag zur Durchführung eines Festumzuges
Wenn Sie für Ihren Festumzug öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Gehwege oder Parkplätze) nutzen oder temporäre Haltverbote einrichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 29 StVOund gegebenfalls eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO. Diese wird vom Ordnungsamt der Gemeinde Lehre erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Lehre
-Ordnungsamt-
Marktstraße 10, 38165 Lehre
Telefon: 05308 699-38
ordnungsamt@gemeinde-lehre.de
Amt/Fachbereich
Fachbereich 50