BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Meldebescheinigung (erweitert)


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: EUR 9,00

Meldebescheinigungen für Rentenzwecke und Meldebescheinigungen für das Versorgungsamt sind kostenfrei, wenn dessen Anforderung vorliegt.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.