Verlustmeldung eines Personalausweises
Ist Ihr Personalausweis verloren gegangen, müssen Sie dies unverzüglich der Personalausweisbehörde melden. Die Verlustmeldung ist gebührenfrei und kann online gestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Deutsche ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie keinen gültigen Reisepass haben.
Geht Ihr Personalausweis verloren, müssen Sie dies unverzüglich melden – entweder bei der Personalausweisbehörde (Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre) oder bei der Polizei. Wird der Verlust nicht gemeldet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Mit der Verlustmeldung wird der Ausweis zur Fahndung ausgeschrieben und die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Meldungen beim Einwohnermeldeamt werden automatisch an die Polizei weitergeleitet.
Einen neuen Personalausweis können Sie direkt bei uns beantragen. Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, benötigen Sie nicht zwingend einen neuen Personalausweis.
Verfahrensablauf
Online: Sie können den Verlust über den Onlinedienst „Verlustmeldung Personalausweis“ melden. Das Einwohnermeldeamt bearbeitet Ihre Meldung und veranlasst die Sperrung.
Persönlich: Vereinbaren Sie einen Termin im Einwohnermeldeamt. Ist kurzfristig kein Termin möglich, melden Sie den Verlust bei einer Polizeidienststelle.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Diese können Sie zusätzlich jederzeit selbst über die Sperrhotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar) veranlassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verloren gegangen.
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lehre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Für die Online-Meldung: Zugang mit BundID bzw. Nutzerkonto
- Für die persönliche Meldung: ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass), falls vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
Die Verlustmeldung ist gebührenfrei. Für die Beantragung eines neuen Personalausweises fallen die regulären Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Verlust ist unverzüglich nach Feststellung zu melden.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache wenige Minuten. Online-Meldungen werden zeitnah bearbeitet.
Rechtsgrundlage
§ 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verlustmeldung ergeht kein Bescheid.
Hinweise / Besonderheiten
Wird der verlorene Ausweis wiedergefunden, melden Sie dies bitte ebenfalls dem Einwohnermeldeamt. Ein als verloren gemeldeter Ausweis ist ungültig und darf nicht mehr verwendet werden.