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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt das Standesamt, dass der Eheschließung nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Viele Staaten verlangen es für die Heirat deutscher Staatsangehöriger.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher (oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer bzw. ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) im Ausland heiraten möchten, verlangen die dortigen Behörden häufig ein Ehefähigkeitszeugnis.

Das Standesamt prüft dabei – ähnlich wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland –, ob Ehehindernisse bestehen. Dafür werden auch Angaben und Unterlagen zur Person Ihrer künftigen Ehepartnerin bzw. Ihres künftigen Ehepartners benötigt.

Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bitte informieren Sie sich vorab bei den Behörden des Heiratslandes, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und in welcher Form (z. B. mit Apostille oder internationaler Ausfertigung).

Stellen Sie den Antrag über den Onlinedienst und laden Sie die Unterlagen hoch. Das Standesamt prüft die Ehefähigkeit und stellt das Zeugnis aus. Bei Bedarf werden Sie gebeten, Originalunterlagen vorzulegen oder persönlich vorzusprechen.

  • deutsche Staatsangehörigkeit (oder gleichgestellter Personenkreis)
  • geplante Eheschließung im Ausland
  • Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in der Gemeinde Lehre
  • Ehemündigkeit (Volljährigkeit) und keine Ehehindernisse

Für Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Vorehen: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde

Für Ihre künftige Ehepartnerin / Ihren künftigen Ehepartner:

  • Reisepass oder Ausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Familienstandes
  • bei ausländischen Urkunden ggf. Legalisation/Apostille und Übersetzung

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Das Standesamt informiert Sie darüber.

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 75,00 €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Prüfung eines ausländischen Rechts: 115,00 €
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Prüfung von zwei ausländischen Rechten: ebenfalls 115,00 €

Hinzu kommen ggf. Kosten für Urkunden, Übersetzungen und Legalisationen. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) Niedersachsen.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab Ausstellung gültig. Beantragen Sie es daher rechtzeitig, aber nicht zu früh vor dem geplanten Hochzeitstermin.

Abhängig vom Einzelfall, in der Regel einige Wochen. Bei ausländischen Unterlagen kann die Prüfung länger dauern.

§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)

Lehnt das Standesamt eine beantragte Amtshandlung ab, können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung anzuweisen (§ 49 Personenstandsgesetz). Ein Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist nicht vorgesehen.

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Dafür ist nicht dieser Antrag, sondern die Anmeldung zur Eheschließung vorgesehen.