Voranmeldung zur Eheschließung
Mit der Voranmeldung können Sie einen Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung beim Standesamt Lehre reservieren lassen. Die förmliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt anschließend gesondert.
Leistungsbeschreibung
Viele Paare möchten ihren Hochzeitstermin frühzeitig festlegen. Über die Voranmeldung teilen Sie dem Standesamt Ihren Wunschtermin, den gewünschten Trauort und Ihre Kontaktdaten mit. Das Standesamt prüft die Verfügbarkeit und bestätigt bzw. reserviert den Termin.
Wichtig: Die Voranmeldung ersetzt nicht die förmliche Anmeldung der Eheschließung. Diese ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich und muss gesondert erfolgen (siehe „Anmeldung zur Eheschließung“).
Verfahrensablauf
Füllen Sie das Online-Formular aus und übermitteln Sie Ihren Terminwunsch. Das Standesamt meldet sich bei Ihnen, um den Termin zu bestätigen oder Alternativen abzustimmen. Frühestens sechs Monate vor der Trauung melden Sie die Eheschließung dann förmlich an.
Voraussetzungen
- Sie möchten in der Gemeinde Lehre standesamtlich heiraten.
- Beide Partner sind volljährig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Namen und Kontaktdaten beider Partner
- Wunschtermin (ggf. Alternativtermine) und gewünschter Trauort
Urkunden werden erst für die förmliche Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Voranmeldung selbst ist gebührenfrei. Für die Anmeldung und die Trauung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) Niedersachsen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Voranmeldung ist auch früher als sechs Monate vor dem Trautermin möglich. Die förmliche Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten vor der Eheschließung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Werktage eine Rückmeldung.
Rechtsgrundlage
§ 11 Personenstandsgesetz (PStG) – Zuständigkeit für die Eheschließung. Die Voranmeldung selbst ist gesetzlich nicht geregelt.
Rechtsbehelf
Keiner. Die Voranmeldung ist eine Terminreservierung; ein Bescheid ergeht nicht.
Hinweise / Besonderheiten
Eine Terminreservierung ist erst verbindlich, wenn das Standesamt sie bestätigt hat.