Anmeldung zur Eheschließung
Vor der standesamtlichen Trauung müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Dabei wird geprüft, ob der Ehe Hindernisse entgegenstehen.
Leistungsbeschreibung
Die Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für die standesamtliche Trauung. Das Standesamt prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie beide ehefähig sind und keine Ehehindernisse bestehen. Außerdem können Sie Erklärungen zur künftigen Namensführung (Ehename) abgeben.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Die Trauung selbst kann anschließend bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Über den Onlinedienst können Sie die Anmeldung digital beginnen und Ihre Unterlagen hochladen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag über den Onlinedienst und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Das Standesamt prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Ihnen. In der Regel ist anschließend ein persönlicher Termin im Standesamt notwendig, bei dem beide Partner ihre Angaben bestätigen und Originale vorlegen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Trautermin verbindlich festgelegt.
Voraussetzungen
- Beide Partner sind volljährig.
- Keiner der Partner ist bereits verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die Partner sind nicht in gerader Linie verwandt und keine (Halb-)Geschwister.
- Mindestens ein Partner hat seinen Wohnsitz in der Gemeinde Lehre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Partner
- beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- ggf. Aufenthaltsbescheinigung bzw. erweiterte Meldebescheinigung, wenn ein Partner nicht in Lehre gemeldet ist
- bei Vorehen oder früheren Lebenspartnerschaften: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde
- bei gemeinsamen Kindern: deren Geburtsurkunden
- bei ausländischen Staatsangehörigen: ggf. Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates und weitere Nachweise, ggf. mit Legalisation/Apostille und Übersetzung
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Das Standesamt informiert Sie darüber.
Welche Gebühren fallen an?
- Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung): 75,00 €
Bei Auslandsbezug (z. B. Anwendung ausländischen Rechts) können höhere Gebühren entstehen. Urkunden, z. B. die Eheurkunde nach der Trauung, werden gesondert berechnet. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) Niedersachsen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trautermin erfolgen. Findet die Trauung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung statt, muss sie erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen deutschen Unterlagen meist wenige Tage. Sind ausländische Urkunden oder Entscheidungen zu prüfen, kann es mehrere Wochen bis Monate dauern.
Rechtsgrundlage
§§ 12, 13 Personenstandsgesetz (PStG); §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt eine beantragte Amtshandlung ab, können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, das Standesamt zur Vornahme der Amtshandlung anzuweisen (§ 49 Personenstandsgesetz). Ein Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist nicht vorgesehen.
Hinweise / Besonderheiten
Wenn Sie zunächst nur einen Wunschtermin reservieren möchten, nutzen Sie bitte die „Voranmeldung zur Eheschließung“.